Aktuelle Fördersätze BEG - Bundesförderung für effiziente Gebäude
Bei der Förderung von Einzelmaßnahmen sind alle Maßnahmen an Gebäuden, welche die Energieeffizienz verbessern, förderfähig.
Dazu zählen Maßnahmen an der Gebäudehülle, Heizungstechnik, Anlagentechnik (außer Heizung) und der Heizungsoptimierung.
Zusätzlich ist auch die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten förderfähig.
Bundesförderung für effiziente Gebäude
– Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Es können max. 30.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr bei BEG EM gefördert werden.
Wenn Sie in Besitz eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sind, erhöht sich der maximale Förderbetrag auf 60.000 € pro Wohneinheit für Maßnahmen an der Gebäudehülle. Dies gilt auch für Sanierung in Eigenleistung.
Zusätzlich wird die Baubegleitung und Fachplanung mit 50% gefördert. Die jährlichen förderfähigen Ausgaben betragen bei Ein- und Zweifamilienhäusern max. 5.000 € und bei Mehrfamilienhäusern max. 2.000 € pro Wohneinheit (in Summe max. 20.000 €) und Kalenderjahr.
Bundesförderung für effiziente Gebäude
– Wohngebäude (BEG WG)

Wenn Sie ein Wohngebäude zum Effizienzhaus sanieren, fördert die KfW Sie mit einem Tilgungszuschuss und einem zinsgünstigen Kredit: